Bundesgerichtshof enttäuscht Privatversicherte

29.01.2019

In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen privaten Krankenversicherern und einigen ihrer Kunden um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Grundsatzurteil gefällt. Im Fokus stand die Unabhängigkeit der Treuhänder, die den Erhöhungen jeweils zustimmen müssen. Konkret ging es im verhandelten Fall um einen Treuhänder, der von seinem Auftraggeber nicht nur Honorare, sondern auch – über ein verbundenes Unternehmen – ein Ruhegehalt bezieht. Der Kläger spricht ihm die Unabhängigkeit ab und verlangt Beitragsrückzahlungen, worin ihm das Landgericht Potsdam gefolgt war.

Wie der BGH aber nun entschied, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht allein ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen. Die Hoffnung auf umfangreiche Beitragserstattungen müssen die klagenden Privatversicherten damit begraben. Zwar bleibt es ihnen unbenommen, vor Zivilgerichten im Einzelfall die Rechtmäßigkeit von Prämiensteigerungen anzufechten. Nur eben nicht unter alleinigem Verweis auf eine mögliche Befangenheit des Treuhänders.

About Reinhard Brugger

Seit 2004 war ich nebenberuflich für die Volksfürsorge tätig, bevor ich 2007 die Ausbildung zum Versicherungsfachmann absolviert habe. Danach war ich 10 Jahre für die Volksfürsorge / Generali tätig bis diese das Angestelltenverhältnis für den Außendienst gekündigt hat. Seit Mai 2018 bin ich als freier Versicherungsmakler für Sie tätig.

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